Wie das BMF und die WKO mitgeteilt haben, gibt es bei den Registrierkassen eine technische Sicherheitslücke mit den eingesetzten Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1.
Laut WKO hat man sich auf eine Übergangsfrist zum Kartentausch geeinigt.
Weitere Details: Registrierkassenpflicht Informationen zur Kassen- und Belegerteilungspflicht
Auf dieser Seite finden Sie auch den PDF-Link „Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typ ACOS-ID 2.1“.
Im unteren Bereich von Seite 2 sind die betroffenen Karten aufgeführt „Welche Signaturkarten sind betroffen?“ bzw. auf Seite 3 die „Feststellen des Kartentyps“ beschrieben.
Allerdings ist zu beachten, dass die Weiterverwendung der bisherigen Karte, an eine bestimmte Forderung des BMF gebunden ist.
Es wird ein Nachweis der Vorbestellung benötigt.
Weiter Details: Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten
Beachten Sie dort auch die weiterführenden Anmerkungen zur Bestellung einer neuen Signaturkarte.
Für Fragen zur Umstellung oder zum Einsatz aktueller RKSV-Funktionen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.